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EAN 4008398106553

Compo Vergrämungsmittel Schnecken-frei, 900 g, Granulat

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Compo Vergrämungsmittel Schnecken-frei, 900 g, Granulat

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COMPO Schnecken-frei Hochwertiges Streugranulat gegen Nacktschnecken, Gartenschnecken u.a.Für die Anwendung an Zierpflanzen, Kohlgemüse- und Salatarten sowie ErdbeerenGebrauch im Freiland und im GewächshausGute Lockwirkung, besonders regenfest und mit hoher Reichweite Hochwertiges Streugranulat mit guter Lockwirkung gegen Nacktschnecken an Obst, Gemüse, Zierpflanzen, Kräutern und Kartoffeln. Für Balkon, Terrasse, Gewächshaus und Garten. Schont Igel und Haustiere. Extreme Regenfestigkeit, Granulat löst sich bei Feuchtigkeit nicht auf. Anwendungsempfehlung Da Schnecken hauptsächlich nachtaktiv sind, sollte COMPO Schnecken-frei am besten abends ausgestreut werden. Streuen Sie bei Befall das Granulat breitflächig und nicht in Häufchen zwischen die Kulturpflanzen. Die typische Einfärbung erleichtert die Kontrolle der Ausbringung. Solange das Korn sichtbar ist, werden Schnecken angelockt. Anwendungszeitraum Februar bis November Anwendungshinweise Weitere Hinweise zur Anwendung Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Anwendungsgebiete Nacktschnecken an Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli, Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Spinat, Salat-Arten, Hülsengemüse, Kartoffeln, Zuckermais, frische Kräuter und Zierpflanzen sowie Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) an Erdbeeren, Beerenobst, Weinreben (Nutzung als Tafel- und Keltertrauben) im Freiland und Gewächshaus (nur Zierpflanzen). Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatiaund Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. Menge/Dosierung/Ausbringung Anwendung: bei Befall im Abstand von mindestens 5 Tagen gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen. Max. 5 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Aufwandmenge: 0,5 g/m² entspricht ca. 33 Körner pro m². Erdbeeren, Weinreben (Tafel- und Keltertrauben) und Beerenobst sowie Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli, Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Spinat, Salat-Arten, Hülsengemüse, Zuckermais, frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Wartezeit bei Kartoffeln: 7 Tage. Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Die Anwendung des Mittels ist bis zu den aufgeführten Stadien in den jeweiligen Kulturen erlaubt: Kartoffel: bis Laubblätter und Stängel abgestorben, Stängel ausgeblichen und trocken sind. Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Hülsengemüse (Verwendung als Frisch- und Trockengemüse), Zuckermais: bis 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl sich entfaltet. Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli, Salat-Arten, Spinat, frische Kräuter: bis Blattscheide des Fahnenblatts sich verlängert. Erdbeeren, Beerenobst und Weinreben: bis Ende der Blüte. Zierpflanzen: bis zur Ernte. Hinweise Umwelt Haustiere fernhalten. Nicht in Häufchen auslegen. Bei versehentlicher Aufnahme durch Haustiere, umgehend Tierarzt aufsuchen und Verpackung vorzeigen. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. / Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Hinweise Anwender Hinweise zum Schutz des Anwenders: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Kinder fernhalten. Erste Hilfe: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Hände vorsorglich mit Wasser waschen. Betroffene an die frische Luft bringen. Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen. Nach Einatmen: An die frische Luft begeben, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Bei Berührung mit der Haut abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Berührung mit den Augen sofort mindestens 15 Minuten mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Verschlucken, sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung o

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