ECOfoxx Bodenschutzplatte Rundbogen 100x120cm grau - Funkenschutzplatte Kaminbodenplatte, Form: Rundbogen / Zunge, ohne Silikondichtung, Glas anthrazitgrau 1000x1200mm
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Unter einem Kamin oder Kaminofen sollte sich aus Sicherheitsgründen immer eine feuerfeste Bodenplatte befinden. Diese schützt Ihren kostbaren Fußboden vor Brandflecken, Funkenflug oder Verschmutzung. Die Revolution der Glasbodenplatte: trendige Farbe kombiniert mit brillantem Glas! Die beschichteten Glasbodenplatten haben viele Vorteile. Der wohl Wichtigste ist, dass diese undurchsichtig sind und Schmutzteilchen, welche ggf. unter die Platte geraten könnten, verborgen bleiben. Auch unschöne Böden verschwinden unter der Glasplatte. Da unsere Premiumplatten auf der Unterseite farbig beschichtet werden, bleibt die Farbe vor Kratzern und Abrieb geschützt und die materialtypischen Vorteile des Glases wie einfache Reinigung, hohe Kratzfestigkeit und brillantes Erscheinungsbild bleiben erhalten. Farbiges Glas sieht nicht nur sehr hochwertig aus, es eröffnet Ihnen ganz neue farbige Gestaltungsmöglichkeiten. Mit der richtigen Kaminbodenplatte können Sie Ihre Kaminecke zu einem wahren Hingucker verwandeln! Im Bruchfall zerfällt ESG wie eine Autoscheibe in kleine zusammenhängende Bruchstücke, wodurch die Verletzungsgefahr auf das Geringste minimiert wird. Des Weiteren bietet diese Form des Glases eine hohe Beständigkeit gegen Temperaturwechsel sowie eine hohe Biege-, Schlag- und Stoßfestigkeit. Neben der hervorragenden Glasqualität sind die Bodenplatten mit einem hochwertigen C-Kantenschliff versehen. Der C-Kantenschliff stellt eine stabile, sehr ästhetische Kantenform dar, welche es ermöglicht, schwere Öfen auf eine nur 6 mm dünne Glasplatte zu stellen. Die Stolpergefahr wird dadurch erheblich minimiert, die erforderliche Biegefestigkeit für die Last schwerer Öfen ist dennoch gewährleistet. Die Größe richtig wählen: Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken. (Auszug aus FeuVO 05/2009)